Guter Sound verbindet, und als Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ ist für uns klar: Vielfalt, Teilhabe und ein diskriminierungsfreier Zugang gehören zu den Grundwerten unseres Unternehmens. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist ein wichtiger Baustein – und ein Thema, dem wir uns bei Teufel bewusst und mit Verantwortung nähern.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882, die auch Webshops dazu verpflichtet, barrierefrei zu sein. Deshalb haben wir in den letzten Monaten unsere Bestrebungen intensiviert, unsere Website teufel.de besser zugänglich zu machen. Einige Teile unseres Webshops haben wir bereits technisch und visuell überarbeitet, damit mehr Menschen ihn nutzen können. Auch in Zukunft arbeiten wir daran, unsere Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf dem Standard AA barrierefrei zu gestalten.
Wir wissen aber auch: Nicht alle Anforderungen lassen sich kurzfristig oder vollständig umsetzen. Auf dieser Seite informieren wir daher transparent über den aktuellen Stand – und darüber, wo noch Optimierungsbedarf besteht.
Trotz intensiver technischer und redaktioneller Überarbeitung bestehen in einzelnen Bereichen weiterhin Einschränkungen:
Barrierefreiheit ist ein Prozess. Du hast Einschränkungen, Barrieren oder andere Hindernisse entdeck? Wir freuen uns über deine Unterstützung und nehmen Verbesserungsvorschläge gerne entgegen.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF).
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: 0391 567 6970 E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
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